WUTTKE SERVICE
UVV (TÜV) & AU
Flurförderfahrzeuge sind gem. § 20 UVV nach Bedarf, jedoch jährlich mindestens einmal durch einen Sachkundigen zu prüfen.
Hiermit sichern Sie sich Garantieansprüche, Verlängerung der Lebensdauer Ihrer Fahrzeuge und genügen den gesetzlich geforderten Vorschriften.
Über ein spezielles Informationssystem werden unsere Kunden automatisch über eine fällige Wartung und UVV-Prüfung informiert.